Bußgeld TÜV überschrittenWagen stand auf dem Hof

#1
Hallo,

einem Kunden von mir ist dies passiert:

Ist 2 Monate so rumgefahren. Tüv abgelaufen. Da gibts ja erstmal nur ne Verwarnung mit ner Mängelkarte und bei der Polizei vorbeifahren.

Nun hat er ihn 6 Monate auf seinem Hof geparkt und keine Kohle für den Tüv fertig zu machen.

Ordnungamt fährt vorbei sieht 8 Monate Tüv überschritten

mehr als 8 Monate 40 €+Gebühren =65 € 2 Punkte

Wenn er im Strassenverkehr rumfährt o.k.

Wenn er aber auf dem Hof rumsteht?

Wie ist die Rechstlage?
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#2
Das ist ok so ...

Fahrzeug ist zugelassen, d.h. könnte im öffentlichen Bereich bewegt werden. Damit hat man auch eine gültige HU vorzuweisen.

Das ist wie mit der GEZ. Allein das Vorhandensein eines Fernsehers in irgendeiner Abstellkammer verpflichtet Dich zur Gebührenzahlung.
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#3
Das mit der GEz ist ein guter Vergleich.

Erst wollte ich dem Kunden zusprechen,wird nicht bewegt. Dein Land hast recht.

Dann kamen mir Zweifel. Die machen ja nicht aus Jux ein Bussgeld um danach ein Prozess zu verlieren.



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#4
Ja ich habe auch davon gehört - ich glaube von meinem TÜV Mann - das war mit meiner Vespa die hatte ja 6 Jahre keinen TÜV mehr wegen Motorschaden -
Meine Laverda hat TÜV 2002 - aber in die Garage schaut keiner rein.
Ich persönlich würde mir da schon eine Ausrede einfallen lassen. Aber einem Kunden einen Tipp zu geben wie er da rauskommt indem er irgendwelche illegalen Ausreden erfindet ist riskant wenn es daneben geht fällt das negativ auf dich zurück. -
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#5
@ UK Uli recht hast du. Hab seine Meinung halbwegs geteilt,ihn aber dann zu einer Rechtsberatung verwiesen.
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#6
Beispiel: vor ca 20 Jahren ... ich fahre mit der Vespa auf dem Standstreifen an einem Stau vorbei -Zivilpolizei sieht das - zeigt mich an: vorsicht -da kann man den Führerschein verlieren - ich also denen geschrieben - da war Stau -vor mir bremsten die Autos ich hätte nicht mehr bremsen können sondern wäre dem vor mir draufgefahren - also, so habe ich denen geschrieben, bin ich ausgewichen und auf den Standstreifen gefahren und versuchte mich dann wieder einzureihen -Verfahren eingestellt.
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#7
Nunja,
Vor einigen Jahren bin ich mitn Kumpel zu mir gefahren, also mit zwei Autos.

Auf der Bundesstrasse kam ihm plötzlich jemand auf seiner Spur entgegen weil der trotz Gegenverkehr überholt hat. Mein Kumpel ist dann ausgewichen und etwas auf dem Standstreifen lang.

Die Rennleitung die ein paar Autos dahinter war hat meinen Kumpel dann angehalten und wollte dem nen Knöllchen andrehn weil er auf dem Standstreifen gefahrn is. Hat die nicht interessiert das er ausgewichen ist. Die Strasse wäre ja so breit ausgebaut das er nicht den Standstreifen mitbenützen müsse.

Letztendlich haben wir denen das dann gemeinsam ausgeredet. Aber hart find ich das schon.
Wers nicht ausprobiert, weiss nicht was ihm um die Ohren geflogen wäre.

[Bild: battlecore.jpg]
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#8
nur wenn es einen Unfall gibt weil ihr nicht den Standstreifen benutzt habt -habt ihr ein Problem - man muss alles tun um einen Unfall zu vermeiden. - zb. wenn du bei Rot über die Ampel fährst beim ausweichen um einen Menschen nicht zu überfahren -kannst du für den Rotlichtverstoss nicht belangt werden.
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#9
Korrekt Uli!

Aber nun back to Topic ;-)
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